Knapp 150 Menschen folgten am 15. Mai dem Aufruf verschiedener feministischer Initiativen an 150 Jahre Widerstand gegen den sogenannten Abtreibungsparagraphen §218 zu erinnern.
1871 wurde das Verbot des Schwangerschaftsabbruch in das damalige Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen und besteht seitdem. Der Paragraph wurde zwar über die Zeit mit Ausnahmen ergänzt, sodass Schwangerschaftsabbrüche mittlerweile prinzipiell straffrei durchgeführt werden können. Nichtsdestotrotz sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland aber nach wie vor eine Straftat.
Das habe verschiedene negative Konsequenzen für ungewollt Schwangere, wie in den Redebeiträgen deutlich wurde. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, können auf Grundlage des §219a verklagt werden, weil sie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Es gebe immer weniger Ärztinnen, die Abtreibungen durchführen, weil die Rechtslage unsicher und die „Leistung“ Schwangerschaftsabbrüche unattraktiv sei. Darüber hinaus sehen sich Abtreibungsgegner so legitimiert Ärzt*innen zu bedrohen und ungewollt Schwangere zu belästigen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen.
Es sei verwunderlich, dass der §218 seit 150 Jahre Bestand und damit so viele verschiedene Gesellschaftssysteme und gesellschaftliche Umbrüche überlebt habe, so eine in Kassel ansässige Ärztin auf der Kundgebung.
Die Kundgebung auf dem Königsplatz forderte daher konsequent die Streichung von §218, §219 und §219a StGB.